Wie viel Haus kann ich mir leisten?
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Bevor Sie als Immobilieneigentümer eine Renovierung in Auftrag geben, sollten Sie die dazugehörigen Kosten ermitteln. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Richtwerte und Faustregeln Sie dafür nutzen können, welche Renovierungskosten Sie auf den Mieter umlegen dürfen und ob Sie die Kosten von der Steuer absetzen können.
Das Wichtigste in Kürze
Renovierungskosten sind unterschiedlich hoch, aber zur groben Berechnung sollten Sie mit durchschnittlich 600 bis 1.200 Euro pro Quadratmeter kalkulieren.
Als Vermieter können Sie viele Renovierungskosten auf den Mieter umlegen, indem Sie die Nebenkostenabrechnung nutzen.
Es ist grundsätzlich möglich, Renovierungskosten von der Steuer abzusetzen.
![Renovierungskosten berechnen beim Hauskauf (2) Renovierungskosten berechnen beim Hauskauf (2)](https://i0.wp.com/www.immobilienscout24.de/content/is24/deu/www/de/wissen/kaufen/renovierungskosten/_jcr_content/par/image.img.jpg/1710413724874.jpg)
Inhaltsverzeichnis
- Mit welchen Renovierungskosten sollte ich rechnen?
- Wie kann ich die Höhe der Renovierungskosten ermitteln?
- Inwiefern unterscheiden sich Renovierungskosten und Sanierungskosten?
- Welche Renovierungskosten darf ich auf meinen Mieter umlegen?
- Welche Renovierungskosten darf ich von der Steuer absetzen?
Mit welchen Renovierungskosten sollte ich rechnen?
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung renovieren möchten, stellt sich direkt auch die Frage nach den Renovierungskosten. Abhängig von der Art der Maßnahme, von den gewählten Materialien und davon, ob Sie einen Eigenanteil durch Zuarbeit erbringen können, weichen die Renovierungskosten für Ihr Haus stark voneinander ab.
In dieser Checkliste sehen Sie, mit welchen Renovierungskosten Sie überhaupt rechnen sollten:
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Wie kann ich die Höhe der Renovierungskosten ermitteln?
Die Höhe der Renovierungskosten können Sie dem Kostenvoranschlag entnehmen, den Handwerker Ihnen geben. Schon bevor Sie einen Kostenvoranschlag für die Renovierungskosten in Auftrag geben, können Sie sich anhand von groben Richtwerten einen ersten Eindruck verschaffen. Dabei handelt es sich um Faustregeln für Wohnungen. Nutzen Sie die folgenden Richtwerte, um die Renovierungskosten zu berechnen: Mit Eigenleistung ist gemeint, dass Sie Lohnkosten sparen, indem Sie selbst Hand anlegen. Auch die Unterstützung von Freunden und Familie kann die Renovierungskosten um etwa 30 Prozent reduzieren. Jedoch sollten Sie sich nur dann für die Eigenleistung entscheiden, wenn Sie entsprechende Erfahrung haben.
Beispielrechnung: Renovierungskosten bei einer Eigentumswohnung
Wohnfläche der Eigentumswohnung: 85 m² Renovierungsbedürftige Fläche: 40 m² Renovierungskosten pro m²: 600 € bis 800 €
40 m² x 600 € = 24.000 € 40 m² x 600 € = 32.000 €
In diesem Rechenbeispiel müssen Sie mit etwa 24.000 bis 32.000 € Renovierungskosten rechnen. Nicht immer können solche Ausgaben mit Eigenkapital abgedeckt werden. Wenn ein Renovierungskredit notwendig ist, kann eine solche Kalkulierung vorab helfen, den Kreditbedarf genau zu ermitteln.
Inwiefern unterscheiden sich Renovierungskosten und Sanierungskosten?
Sie sollten die Sanierungskosten in etwa abschätzen, bevor Sie größere Maßnahmen in Auftrag geben. Anders als bei den Renovierungsarbeiten im Hausinneren können die Kosten hier deutlich höher ausfallen. Häuser, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen haben unterschiedliche Renovierungskosten. Pro Quadratmeter sollten Sie mit diesen Renovierungskosten für Sanierungen rechnen:
Tipp:
Wenn Ihre geplanten Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten zur Energieeffizienz der Immobilie beitragen, können Sie sich durch Fördermittel von der KfW bei der Renovierung Ihrer Wohnung und den Kosten pro Quadratmeter unterstützen lassen.
Welche Renovierungskosten darf ich auf meinen Mieter umlegen?
Als Vermieter dürfen Sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung bestimmte Kosten auf den Mieter umlegen. Dazu gehören auch Modernisierungskosten, allerdings nur in einem bestimmten Rahmen. Laut BGB dürfen Sie 8 Prozent der Renovierungskosten pro Jahr an Ihre Mieter umlegen. Diese Kosten müssen jedoch durch Bauarbeiten entstanden sein. Außerdem müssen Sie Ihren Mietern das Recht auf Einsicht in die Unterlagen geben, wenn Sie Renovierungskosten in die Nebenkosten mit aufnehmen. Mehr zum Recht auf Einsichtnahme lesen Sie hier. Kleine Renovierungsarbeiten dürfen Sie außerdem im Mietvertrag direkt an die Mieter abgeben. Dabei gibt es diese beiden Möglichkeiten:
Welche Renovierungskosten darf ich von der Steuer absetzen?
Immobilienbesitzer dürfen für handwerkliche Tätigkeiten, die sie selbst durchführen oder bezahlen, Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Dies gilt für Renovierungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. 20 Prozent der entstandenen Renovierungskosten können Sie pro Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro nutzen, um Ihre Steuerlast zu senken. Bei der Steuererklärung ist die Anlage V wichtig, um Ihre Einkünfte aus dem Mietverhältnis sowie dabei entstandene Werbungskosten anzugeben. Lassen Sie sich bei Bedarf auch von Ihrem Steuerberater dabei unterstützen, die Wohnungsrenovierungskosten steuerlich abzusetzen. Weitere Details zu den Steuern, die Sie als Vermieter zahlen müssen und sparen können, erhalten Sie hier.
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